Betriebliche Altersvorsorge

Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Egal ob Sie einen Mitarbeiter oder 500 Mitarbeiter haben, die BAV ist unser Thema. In diesem Bereich verfügen wir über speziell ausgebildete Berater und ein hervorragendes Netzwerk.

Seit Einführung des Altersvermögensgesetzes 2002 haben Arbeitnehmer einen RECHTSANSPRUCH auf eine Gehaltsumwandlung. Ab 2021 in Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung (BBG 2020: 82.800 € -West- und 77.400 € -Ost- p.a.) Das bedeutet: Es können monatlich bis 276 € (West) und € 258,– (Ost) Steuer- und Sozialversicherungsfrei in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Darüber hinaus können in bestimmten Fällen noch zusätzlich 276 Euro monatlich steuerfrei*, aber nicht mehr sozialversicherungsfrei, eingezahlt werden. Eine bestehende Direktversicherung nach altem Recht (§40b EStG) wird mit ihrem Zahlbeitrag auf den -steuerfreien-* Betrag angerechnet. Insofern hat sich die mtl. mögliche Einzahlungssumme auf 552 € (West) und € 516,– (Ost) bzw. 8% der Beitragsbemessungsgrenze erhöht.

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Betriebliche Altersvorsorge

Im Jahr 2030 bleiben vom letzten Bruttoeinkommen nur 43 % als gesetzliche Rente übrig!

Bis zum Jahr 2030 wird die gesetzliche Rente nur noch bei etwa 43 Prozent des letzten Bruttoeinkommens liegen. Das sind bei einem mtl. Bruttoeinkommen von 2.500 Euro dann noch 1.075 Euro Bruttorente im Monat! Hiervon sind dann noch die Krankenversicherung der Rentner und evtl. die Einkommensteuer abzuziehen.

Mit einem Eigenaufwand von ca. 95 Euro (netto und einkommensabhängig) monatlich können bis zu 276 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei in einen Altersvorsorgesparvertrag eingezahlt werden. Zusätzlich können noch 276 Euro monatlich steuerfrei eingezahlt werden. Je nach Steuersatz kann hier mit einem monatlichen Nettoaufwand von ca. 200 Euro ein Gesamtbetrag von 552 Euro angespart werden (Stand 2020). Die angegebenen Werte sind ca. Werte. Die exakten Werte werden in einem persönlichen Angebot korrekt berechnet.

Mit in Kraft treten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, bei einem Neuabschluss einer betrieblichen Altersvorsorge einen Zuschuss in Höhe von 15 % des vom Arbeitnehmer umgewandelten Betrages, als Zuschuss zu zahlen. Vorausgesetzt es entsteht bei dem Arbeitgeber durch die Umwandlungen eine Einsparung bei den Sozialversicherungsbeiträgen. In der Regel wird hier der eingesparte Sozialversicherungsbetrag, den der Arbeitgeber an die Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung hätte abführen müssen, an die Mitarbeiter 1:1 weitergegeben. Aber auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) werden häufig für die BAV verwendet.

Ein paar Vorteile auf einen Blick:

Die Betriebsrente führt zu einer um durchschnittlich 30 Prozent höheren Nettorente, im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung, da

  • die Steuerbelastung in der Rentenphase deutlich niedriger ist als in der Aktivphase
  • die über den Arbeitgeber erzielbaren Gruppenkonditionen zu höheren Leistungen im Vergleich zu einem Privattarif führen.

Der konkrete Vorteil des Mitarbeiters ist von seinen persönlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten abhängig. Dies betrifft insbesondere die Höhe des Jahreseinkommens.

  • Günstiger Aufbau einer zusätzlichen Absicherung zum Erhalt des Lebensstandards im Alter
  • Nutzung hoher staatlicher Förderungen
  • Flexibles Sparen aus dem Bruttolohn
  • Wahlrecht zwischen Rente und Kapital oder Option auf vorgezogenen Ruhestand
  • Absicherung von Hinterbliebenen möglich
  • Höhere Leistungen durch Sonderkonditionen (Firmen-Gruppentarife)
  • Keine Gesundheitsfragen
  • Betriebsrentenansprüche sind pfändungssicher – Hartz IV
  • Betriebsrentenansprüche sind bei Arbeitsplatzwechsel übertragbar

Betriebliche Erwerbsminderungsrente ohne Gesundheitsfragen – gibt es das?

Ja – bei uns!

180.000 SCHICKSALE PRO JAHR – DER STAAT HAT KEINE LÖSUNG

Tendentz dramatisch steigend!

Rechenbeispiel:

Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 € entsprechen

19% = 475 €

38% = 950 €

Bruttorente im Monat!

Hiervon sind dann noch die Krankenversicherung und evtl. die Einkommensteuer abzuziehen!

Die Struktur der betrieblichen Altersversorgung

Wir beraten Sie bei der Einführung und Umsetzung eines betrieblichen Versorgungssystems

Mitarbeiterversorgung

Wir klären die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge auf; individuell und jeweils auf den einzelnen Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bezogen. Im Vorfeld erstellen wir gemeinsam mit der Geschäftsleitung eine individuelle Versorgungsordnung für den Betrieb. In der Regel wird hier im Belegschaftsgeschäft das Instrument der „DIREKTVERSICHERUNG gegen Gehaltsumwandlung nach dem § 3.63 EStG” angewendet. Aber auch jede andere Form im Rahmen der BAV zugelassenen Versorgungsformen ist denkbar. Wie gesagt, stimmen wir das immer individuell mit dem jeweiligen Betrieb ab.

Leitende Angestellte

Für leitende Angestellte können über die oben genannte Lösung einer Direktversicherung hinaus auch weitere Versorgungsformen empfohlen werden. Sprechen Sie mit uns.

Quelle: Metallrente

Unternehmerversorgung/Geschäftsführer

Die Anforderungen an eine Versorgung der Firmeninhaber/Geschäftsführer sind zudem noch wesentlich komplexer. Hierzu bauen wir immer auf eine fundierte Analyse der vorhanden Absicherungen und setzen diese Ergebnisse dann zum Absicherungswunsch in Relation. Dazu sind spezielle Fachkenntnisse erforderlich, die unabdingbar in Verbindung mit dem steuerlichen Berater besprochen werden.

Installation und Verwaltung im Betrieb

Während dieses Prozesses, und auch nach dessen Abschluss, sind wir der kompetente Partner an Ihrer Seite. Bei uns erhalten Sie auch nach der Installierung der Versorgungsverträge Zugriff auf unser modernes Verwaltungssystem mit sämtlichen Vertragsdaten; online und damit jederzeit verfügbar. Beispiel-Szenario: Ein Mitarbeiter scheidet aus? Was müssen Sie jetzt  tun? Bei uns loggen Sie sich einfach in Ihr Portal ein und klicken auf den Mitarbeiter und den Button –Mitarbeiter scheidet aus- und schon wird der erforderliche Prozess in Gang gesetzt.

Darüber hinaus verwalten und prüfen wir gerne ihre bereits bestehenden Verträge, damit diese dann auch mit der aktuellen Versorgungsordnung in ihrem Betrieb konform sind. Wir führen keine Steuer- und Rechtsberatung durch. Wenn diese notwendig wird, vermitteln wir Sie gerne an einen entsprechenden Berufsträger oder besprechen die Angelegenheit mit ihren vorhandenen Beratern.

Wir führen keine Steuer- oder Rechtsberatung durch. Hierfür werden die entsprechenden Berufsstände beauftragt. Wir verfügen über ein hervorragendes Netzwerk in diesem Bereich.

Können wir ihnen weiterhelfen?